Generelles
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt seit dem 1. Januar 2019 in Deutschland. Es wurde eingeführt, um die Regelungen zur Verpackungslizenzierung und -entsorgung zu aktualisieren und die Recyclingquoten zu erhöhen, um die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren. Das Gesetz trat an diesem Datum in Kraft und löste die zuvor geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.
Alle von SlushPoint in den Verkehr gebrachten Verpackungen sind bereits über MonsterSlush™ im dualen System lizenziert. MonsterSlush™ arbeitet mit einem anerkannten Systembetreiber (Duales System) auf der Grundlage eines Vertrages zusammen. Die Registrierung bei der zentralen Stelle ist erfolgt.
Alle SlushPoint Preise für entsprechendes Verbrauchsmaterial (Kanister, Becher, Löffelhalme, etc.) enthalten bereits die anfallende Entsorgungsgebühr für die Lizenzierung nach VerpackG.
Was regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG)?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland regelt die Verantwortlichkeiten und Anforderungen im Zusammenhang mit Verpackungen. Es hat folgende Hauptziele:
- Sammlung und Recycling: Das Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen, die Verpackungen in den deutschen Markt einführen, sich an einem dualen System beteiligen müssen. Dieses System gewährleistet die Sammlung und das Recycling von Verpackungen, um Umweltauswirkungen zu reduzieren.
- Berichtspflichten: Unternehmen müssen regelmäßig Berichte über ihre verpackungsbezogenen Aktivitäten und die Mengen der in den Markt gebrachten Verpackungen vorlegen.
- Bußgelder und Sanktionen: Das VerpackG legt auch Strafen und Sanktionen für Unternehmen fest, die gegen die Vorschriften verstoßen.Das Hauptziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren, indem es die Sammlung, das Recycling und die ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungsmaterialien sicherstellt. Es fördert die Umweltverträglichkeit und die Ressourceneffizienz in Bezug auf Verpackungen in Deutschland.
Wen betrifft das Verpackungsgesetz (VerpackG)?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft verschiedene Gruppen von Akteuren in Deutschland, insbesondere Unternehmen, die Verpackungen in den deutschen Markt einführen. Die wichtigsten betroffenen Gruppen sind:
- Hersteller und Vertreiber: Unternehmen, die Verpackungen herstellen, importieren oder vertreiben und diese in den deutschen Markt einführen. Sie sind verpflichtet, sich bei einem dualen System zu registrieren und die entsprechenden Gebühren zu entrichten.
- Duales System: Unternehmen, die die Sammlung und das Recycling von Verpackungen organisieren und sicherstellen, dass die gesetzlichen Recyclingquoten eingehalten werden. Sie sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung und das Recycling von Verpackungen.
- Handel: Supermärkte, Einzelhändler und Online-Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Verpackungen ordnungsgemäß recycelt oder entsorgt werden. Dies betrifft beispielsweise die Rücknahme von Einwegverpackungen und die Bereitstellung von Sammelbehältern.
- Verbraucher: Verbraucher sind ebenfalls von den Vorschriften des Verpackungsgesetzes betroffen, da sie dazu angehalten sind, Verpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen und sie bei Pfandverpackungen zurückzugeben.